Förderfähige Projekte
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Mit der Aktion „Velbert zeigt Herz“
möchte die Stadtwerke Velbert GmbH, Kettwiger Straße 2,
42549 Velbert (nachfolgend „ Stadtwerke Velbert“), als Initiator einen
Beitrag zur Verbesserung der Lebensqualität im Kreis Velbert
leisten und Projekte unterstützen, die sich genau darum
bemühen. Hierzu stellen die Stadtwerke Velbert aus eigenen
Mitteln einen speziellen Fördertopf zur Verfügung.
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Um die Förderung bewerben können sich gemeinnützige
Vereine mit Projekten, die im Versorgungsgebiet der
Stadtwerke Velbert stattfinden oder starten (nachfolgend „ Antragsteller“). Die Projekte zeichnen sich
dadurch aus, dass sie sich für ein lebenswerteres Velbert
und/oder seine Bürger engagieren und stark machen. Die
Projekte können daher aus den Bereichen Sport, Musik, Kultur,
Bildung, Brauchtum, Soziales, Technik, Forschung oder Umwelt
stammen.
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Voraussetzung für eine Förderung durch die Stadtwerke
Velbert ist, neben dem förderungswürdigen Zweck im Sinne
von Ziffer 1.1 bzw. 1.2, die Ansässigkeit des Antragstellers
bzw. die Durchführung des Projektes im Kreis Velbert, um
sicher zu stellen, dass sich die Förderung hier auswirkt.
Darüber hinaus ist die Anerkennung der Gemeinnützigkeit
des Antragstellers durch die Finanzbehörden Voraussetzung
für die Förderung.
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Eine Förderung wird nicht gewährt, wenn:
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bei dem Antragsteller bzw. in dessen Organisation eine
Profi-Abteilung unterhalten wird;
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bereits eine andere Förderung seitens der Stadtwerke
Velbert gewährt wird oder wurde (keine
Doppelförderung);
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bereits im Rahmen dieses Programms eine Förderung von
€ 500,00 durch die Stadtwerke Velbert für das
Projekt gewährt wurde;
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das gesamte Förderbudget ausgeschöpft ist;
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der Schwerpunkt des Projektes nicht einem
förderwürdigen sozialen, kulturellen,
ökologischen, sportlichen, wissenschaftlichen Zweck oder
der Brauchtumspflege dient;
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eine politische Partei, parteinahe Organisation oder
Gewerkschaft das Projekt betreibt;
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die Förderung unmittelbar oder mittelbar einem Amts- oder
Mandatsträger der Stadt Velbert oder einem Bewerber um ein
öffentliches Amt zugute kommen soll;
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das Projekt gegen die guten Sitten verstößt, als
gewaltverherrlichend angesehen werden kann oder einem
extremistischen politischen Zweck dient;
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religiöse Bewegungen, Einrichtungen oder Gemeinden als
Projektträger auftreten und im Rahmen des Projektes auch
eine missionarische Tätigkeit erfolgt oder erfolgen kann;
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Projekte nur die Spendenerhebung zur Weiterleitung an andere
Projekte zum Ziel haben (z.B. Charity Clubs);
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Projekte die Förderung einer einzelnen Person zum Ziel
haben;
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der Antragsteller mit Gewinnerzielungsabsicht am
Wirtschaftsverkehr teilnimmt; oder
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der Antragsteller von einem Mitarbeiter der Stadtwerke Velbert
oder dessen direkten Angehörigen betrieben oder bestimmt
wird.
Aktionszeitraum
Die Spendenaktion „Velbert zeigt Herz“ beginnt im
November 2018. Über die Beendigung der Aktion entscheiden die
Stadtwerke Velbert.
Bewerbungsverfahren
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Die Teilnahme ist ausschließlich durch Anmeldung über die
Webseite velbert-zeigt-herz.de
möglich.
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Eine Bewerbung ist grundsätzlich bis zum Ende des
Aktionszeitraums gemäß Ziffer 2 möglich.
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Alle Angaben im Anmeldeformular müssen vollständig und
wahrheitsgemäß angegeben werden, insbesondere muss ein
volljähriger, bevollmächtigter Ansprechpartner des
Vereins genannt werden.
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Mit dem Upload von Inhalten (insbesondere Bilder) erklärt der
Antragsteller, dass deren bestimmungsgemäße Verwendung
durch die Stadtwerke Velbert im Rahmen dieser Aktion keine Rechte
Dritter verletzt.
Kosten
Die Bewerbung und Teilnahme an der Aktion „Velbert zeigt Herz“
ist kostenlos. Aufwendungen oder Kosten, die den Antragsstellern oder
Vereinen für die Bewerbung entstehen, werden von den Stadtwerken
Velbert nicht übernommen oder erstattet.
Einwilligung in Veröffentlichungen
Mit der Anmeldung willigt der Antragsteller und die für ihn handelnden
Personen darin ein, dass
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die hochgeladenen Bilder im Rahmen der Website von „Velbert
zeigt Herz“, für die Stadtwerke Velbert-Facebookseite
und -Webseite genutzt werden dürfen;
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der Name des Antragstellers, der vertretungsberechtigten
Person(en), das Projekt sowie die Fördersumme in Publikationen
und im Geschäftsbericht der Stadtwerke Velbert
veröffentlicht wird;
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der Antragsteller sowie die von ihm vertretenen Personen ihre
Näheverhältnisse gegenüber Mitarbeitern der
Stadtwerke Velbert, die an der Vergabe von Förderungen
beteiligt sind, offenlegen;
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über das Projekt und die Förderung sowie die für den
Antragsteller handelnden Personen im Zusammenhang mit der
Förderung öffentliche Berichterstattung erfolgt,
inklusive Fotoaufnahmen für Presseveröffentlichungen und
Werbenutzungen der Stadtwerke Velbert.
Entscheidung über Förderung
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Über die Auswahl der zur Förderung in Frage kommenden
Projekte entscheiden die Stadtwerke Velbert anhand der in diesen
Bedingungen niedergelegten Grundsätze nach eigenem Ermessen.
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Die Höhe des Förderbeitrags bemisst sich danach, wie
viele „Herzen“ im Wert von je € 0,50 die Kunden
der Stadtwerke und andere Bewohner von Velbert im Rahmen der Aktion
an das Projekt vergeben. Ein Projekt darf insgesamt 5 Monate lang
Herzen sammeln. Nach Ende dieses Projektaktionszeitraums
können keine weiteren Herzen mehr vergeben werden. Maximal
werden jedoch pro Projekt €500,00 (Maximalbetrag) im
Aktionszeitraum ausgezahlt.
Die Höhe des Auszahlungsbetrags berechnet sich nach der Menge
gespendeter Herzen am Aktionsende gemäß Ziffer 2, soweit nicht
bereits vorher der Maximalbetrag erreicht ist. Über die Ausgabe der
Herzen entscheiden die Stadtwerke Velbert nach eigenem Ermessen.
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Förderbeträge werden erst ausbezahlt, wenn für das
Projekt Herzen im Gegenwert von mindestens € 10,00
zusammengekommen sind. Wird diese Grenze bis zum Aktionsende nicht
erreicht, verfallen die gesammelten Herzen.
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Die für die Förderung ausgewählten Vereine werden
ausschließlich über die im Anmeldeprozess angegebene
E-Mail-Adresse informiert.
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Die Auszahlung der Spende erfolgt auf das vom Antragsteller
angegebene Bankkonto.
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Die für Förderung ausgewählten Antragsteller sind
verpflichtet, binnen 4 Wochen nach Erhalt der Spendensumme eine
Zuwendungsbescheinigung (Spendenquittung) auszustellen und den
Stadtwerken Velbert auf dem Postweg zukommen zu lassen.
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Sollte sich im Laufe des Aktionszeitraum herausstellen, dass ein
Verstoß gegen die in Ziffer 1 genannten Grundsätze
gegeben ist oder war, kann das Projekt mit sofortiger Wirkung
ausgeschlossen werden; die bislang gesammelten Herzen verfallen
dann. In weniger gravierenden Fällen kann der Antragsteller
zunächst zu dem Vorwurf angehört werden.
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Ein Anspruch auf Förderung besteht nicht. Rechtsmittel sind
ausgeschlossen.
Haftung
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Die Stadtwerke Velbert haften auf Schadenersatz – gleich aus
welchem Rechtsgrund – nur bei Vorsatz, grober
Fahrlässigkeit und leicht fahrlässiger Verletzung
wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten). Wesentliche
Vertragspflichten sind solche, deren Erfüllung zur Erreichung
des Ziels des Vertrags notwendig ist.
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Bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher
Vertragspflichten ist die Haftung der Stadtwerke Velbert begrenzt
auf den Ersatz des vertragstypischen, vorhersehbaren Schadens.
Insbesondere mittelbare Schäden werden nicht ersetzt.
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Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten auch zugunsten
der gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen der
Stadtwerke Velbert.
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Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten nicht für
schuldhaft verursachte Schäden aus der Verletzung des Lebens,
des Körpers oder der Gesundheit. Die Vorschriften des
Produkthaftungsgesetzes bleiben unberührt.
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Die Stadtwerke Velbert sind nicht verantwortlich für die vom
Antragsteller mitgeteilten Inhalte und werden vom jeweiligen
Antragsteller von allen Ansprüchen freigestellt, die Dritte
insoweit gegenüber den Stadtwerke Velbert geltend machen.
Schlussvorschriften
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Einen Rechtsanspruch auf Aufnahme in den Pool der potentiell
förderwürdigen Organisationen und Projekte gibt es nicht,
ebenso wenig wie einen Rechtsanspruch auf die Förderung
selbst.
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Die Stadtwerke Velbert sind berechtigt, die Fortsetzung der
Förderaktion oder die Auszahlung von Fördergeldern
auszusetzen oder – soweit schwerwiegende Gründe
vorliegen – gänzlich zu verweigern. Dies gilt
insbesondere, wenn sich nach der Antragstellung oder
Förderbewilligung herausstellen sollte, dass der Antragsteller
oder sein Projekt die Anforderungen nach Ziffer 1 tatsächlich
nicht erfüllt, oder eine ordnungsgemäße
Durchführung der Aktion nicht mehr gewährleistet werden
kann.
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Die Förderaktion unterliegt deutschem Recht.
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Es gelten die in der Datenschutzerklärung niedergelegten
Bestimmungen zum Datenschutz. Durch die Teilnahme an der
Vereinsförderaktion erklärt sich der Teilnehmer
ausdrücklich damit einverstanden, dass die Stadtwerke die
erforderlichen Daten für die Abwicklung der Aktion erheben,
speichern und den mit der Durchführung beauftragten Partnern
(Ortmann und Kollegen, Agentur Vierpartner) zugänglich machen
dürfen. Es steht dem Teilnehmer jederzeit frei, per Widerruf
die Einwilligung aufzuheben und somit von der Teilnahme
zurückzutreten.
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