Teilnahmebedingungen

  1. Förderfähige Projekte

    1. Mit der Aktion „Velbert zeigt Herz“ möchte die Stadtwerke Velbert GmbH, Kettwiger Straße 2, 42549 Velbert (nachfolgend „ Stadtwerke Velbert“), als Initiator einen Beitrag zur Verbesserung der Lebensqualität im Kreis Velbert leisten und Projekte unterstützen, die sich genau darum bemühen. Hierzu stellen die Stadtwerke Velbert aus eigenen Mitteln einen speziellen Fördertopf zur Verfügung.
    2. Um die Förderung bewerben können sich gemeinnützige Vereine mit Projekten, die im Versorgungsgebiet der Stadtwerke Velbert stattfinden oder starten (nachfolgend „ Antragsteller“). Die Projekte zeichnen sich dadurch aus, dass sie sich für ein lebenswerteres Velbert und/oder seine Bürger engagieren und stark machen. Die Projekte können daher aus den Bereichen Sport, Musik, Kultur, Bildung, Brauchtum, Soziales, Technik, Forschung oder Umwelt stammen.
    3. Voraussetzung für eine Förderung durch die Stadtwerke Velbert ist, neben dem förderungswürdigen Zweck im Sinne von Ziffer 1.1 bzw. 1.2, die Ansässigkeit des Antragstellers bzw. die Durchführung des Projektes im Kreis Velbert, um sicher zu stellen, dass sich die Förderung hier auswirkt. Darüber hinaus ist die Anerkennung der Gemeinnützigkeit des Antragstellers durch die Finanzbehörden Voraussetzung für die Förderung.
    4. Eine Förderung wird nicht gewährt, wenn:
      1. bei dem Antragsteller bzw. in dessen Organisation eine Profi-Abteilung unterhalten wird;
      2. bereits eine andere Förderung seitens der Stadtwerke Velbert gewährt wird oder wurde (keine Doppelförderung);
      3. bereits im Rahmen dieses Programms eine Förderung von € 500,00 durch die Stadtwerke Velbert für das Projekt gewährt wurde;
      4. das gesamte Förderbudget ausgeschöpft ist;
      5. der Schwerpunkt des Projektes nicht einem förderwürdigen sozialen, kulturellen, ökologischen, sportlichen, wissenschaftlichen Zweck oder der Brauchtumspflege dient;
      6. eine politische Partei, parteinahe Organisation oder Gewerkschaft das Projekt betreibt;
      7. die Förderung unmittelbar oder mittelbar einem Amts- oder Mandatsträger der Stadt Velbert oder einem Bewerber um ein öffentliches Amt zugute kommen soll;
      8. das Projekt gegen die guten Sitten verstößt, als gewaltverherrlichend angesehen werden kann oder einem extremistischen politischen Zweck dient;
      9. religiöse Bewegungen, Einrichtungen oder Gemeinden als Projektträger auftreten und im Rahmen des Projektes auch eine missionarische Tätigkeit erfolgt oder erfolgen kann;
      10. Projekte nur die Spendenerhebung zur Weiterleitung an andere Projekte zum Ziel haben (z.B. Charity Clubs);
      11. Projekte die Förderung einer einzelnen Person zum Ziel haben;
      12. der Antragsteller mit Gewinnerzielungsabsicht am Wirtschaftsverkehr teilnimmt; oder
      13. der Antragsteller von einem Mitarbeiter der Stadtwerke Velbert oder dessen direkten Angehörigen betrieben oder bestimmt wird.
  2. Aktionszeitraum

    Die Spendenaktion „Velbert zeigt Herz“ beginnt im November 2018. Über die Beendigung der Aktion entscheiden die Stadtwerke Velbert.
  3. Bewerbungsverfahren

    1. Die Teilnahme ist ausschließlich durch Anmeldung über die Webseite velbert-zeigt-herz.de möglich.
    2. Eine Bewerbung ist grundsätzlich bis zum Ende des Aktionszeitraums gemäß Ziffer 2 möglich.
    3. Alle Angaben im Anmeldeformular müssen vollständig und wahrheitsgemäß angegeben werden, insbesondere muss ein volljähriger, bevollmächtigter Ansprechpartner des Vereins genannt werden.
    4. Mit dem Upload von Inhalten (insbesondere Bilder) erklärt der Antragsteller, dass deren bestimmungsgemäße Verwendung durch die Stadtwerke Velbert im Rahmen dieser Aktion keine Rechte Dritter verletzt.
  4. Kosten

    Die Bewerbung und Teilnahme an der Aktion „Velbert zeigt Herz“ ist kostenlos. Aufwendungen oder Kosten, die den Antragsstellern oder Vereinen für die Bewerbung entstehen, werden von den Stadtwerken Velbert nicht übernommen oder erstattet.
  5. Einwilligung in Veröffentlichungen

    Mit der Anmeldung willigt der Antragsteller und die für ihn handelnden Personen darin ein, dass
    1. die hochgeladenen Bilder im Rahmen der Website von „Velbert zeigt Herz“, für die Stadtwerke Velbert-Facebookseite und -Webseite genutzt werden dürfen;
    2. der Name des Antragstellers, der vertretungsberechtigten Person(en), das Projekt sowie die Fördersumme in Publikationen und im Geschäftsbericht der Stadtwerke Velbert veröffentlicht wird;
    3. der Antragsteller sowie die von ihm vertretenen Personen ihre Näheverhältnisse gegenüber Mitarbeitern der Stadtwerke Velbert, die an der Vergabe von Förderungen beteiligt sind, offenlegen;
    4. über das Projekt und die Förderung sowie die für den Antragsteller handelnden Personen im Zusammenhang mit der Förderung öffentliche Berichterstattung erfolgt, inklusive Fotoaufnahmen für Presseveröffentlichungen und Werbenutzungen der Stadtwerke Velbert.
  6. Entscheidung über Förderung

    1. Über die Auswahl der zur Förderung in Frage kommenden Projekte entscheiden die Stadtwerke Velbert anhand der in diesen Bedingungen niedergelegten Grundsätze nach eigenem Ermessen.
    2. Die Höhe des Förderbeitrags bemisst sich danach, wie viele „Herzen“ im Wert von je € 0,50 die Kunden der Stadtwerke und andere Bewohner von Velbert im Rahmen der Aktion an das Projekt vergeben. Ein Projekt darf insgesamt 5 Monate lang Herzen sammeln. Nach Ende dieses Projektaktionszeitraums können keine weiteren Herzen mehr vergeben werden. Maximal werden jedoch pro Projekt €500,00 (Maximalbetrag) im Aktionszeitraum ausgezahlt.
      Die Höhe des Auszahlungsbetrags berechnet sich nach der Menge gespendeter Herzen am Aktionsende gemäß Ziffer 2, soweit nicht bereits vorher der Maximalbetrag erreicht ist. Über die Ausgabe der Herzen entscheiden die Stadtwerke Velbert nach eigenem Ermessen.
    3. Förderbeträge werden erst ausbezahlt, wenn für das Projekt Herzen im Gegenwert von mindestens € 10,00 zusammengekommen sind. Wird diese Grenze bis zum Aktionsende nicht erreicht, verfallen die gesammelten Herzen.
    4. Die für die Förderung ausgewählten Vereine werden ausschließlich über die im Anmeldeprozess angegebene E-Mail-Adresse informiert.
    5. Die Auszahlung der Spende erfolgt auf das vom Antragsteller angegebene Bankkonto.
    6. Die für Förderung ausgewählten Antragsteller sind verpflichtet, binnen 4 Wochen nach Erhalt der Spendensumme eine Zuwendungsbescheinigung (Spendenquittung) auszustellen und den Stadtwerken Velbert auf dem Postweg zukommen zu lassen.
    7. Sollte sich im Laufe des Aktionszeitraum herausstellen, dass ein Verstoß gegen die in Ziffer 1 genannten Grundsätze gegeben ist oder war, kann das Projekt mit sofortiger Wirkung ausgeschlossen werden; die bislang gesammelten Herzen verfallen dann. In weniger gravierenden Fällen kann der Antragsteller zunächst zu dem Vorwurf angehört werden.
    8. Ein Anspruch auf Förderung besteht nicht. Rechtsmittel sind ausgeschlossen.
  7. Haftung

    1. Die Stadtwerke Velbert haften auf Schadenersatz – gleich aus welchem Rechtsgrund – nur bei Vorsatz, grober Fahrlässigkeit und leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten). Wesentliche Vertragspflichten sind solche, deren Erfüllung zur Erreichung des Ziels des Vertrags notwendig ist.
    2. Bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist die Haftung der Stadtwerke Velbert begrenzt auf den Ersatz des vertragstypischen, vorhersehbaren Schadens. Insbesondere mittelbare Schäden werden nicht ersetzt.
    3. Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten auch zugunsten der gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen der Stadtwerke Velbert.
    4. Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten nicht für schuldhaft verursachte Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit. Die Vorschriften des Produkthaftungsgesetzes bleiben unberührt.
    5. Die Stadtwerke Velbert sind nicht verantwortlich für die vom Antragsteller mitgeteilten Inhalte und werden vom jeweiligen Antragsteller von allen Ansprüchen freigestellt, die Dritte insoweit gegenüber den Stadtwerke Velbert geltend machen.
  8. Schlussvorschriften

    1. Einen Rechtsanspruch auf Aufnahme in den Pool der potentiell förderwürdigen Organisationen und Projekte gibt es nicht, ebenso wenig wie einen Rechtsanspruch auf die Förderung selbst.
    2. Die Stadtwerke Velbert sind berechtigt, die Fortsetzung der Förderaktion oder die Auszahlung von Fördergeldern auszusetzen oder – soweit schwerwiegende Gründe vorliegen – gänzlich zu verweigern. Dies gilt insbesondere, wenn sich nach der Antragstellung oder Förderbewilligung herausstellen sollte, dass der Antragsteller oder sein Projekt die Anforderungen nach Ziffer 1 tatsächlich nicht erfüllt, oder eine ordnungsgemäße Durchführung der Aktion nicht mehr gewährleistet werden kann.
    3. Die Förderaktion unterliegt deutschem Recht.
    4. Es gelten die in der Datenschutzerklärung niedergelegten Bestimmungen zum Datenschutz. Durch die Teilnahme an der Vereinsförderaktion erklärt sich der Teilnehmer ausdrücklich damit einverstanden, dass die Stadtwerke die erforderlichen Daten für die Abwicklung der Aktion erheben, speichern und den mit der Durchführung beauftragten Partnern (Ortmann und Kollegen, Agentur Vierpartner) zugänglich machen dürfen. Es steht dem Teilnehmer jederzeit frei, per Widerruf die Einwilligung aufzuheben und somit von der Teilnahme zurückzutreten.
  9. Sonderaktion „Herzen-Starthilfe für grüne Projekte“

    1. Jedes grüne Projekt, dass vom 08.03.2024 bis zum 31.12.2024 eingestellt wird, erhält 100,00 Euro Starthilfe bereits zu Beginn der Spendensammlung. Damit kommen grüne Projekte deutlich schneller und einfacher zu dem von Ihnen benötigten Spenden-Budget.
    2. Den Startbonus von 100,00 Euro erhalten ausschließlich grüne Projekte. Ein Projekt gilt als „grün“ bzw. ökologisch nachhaltig, wenn es z.B. zur Ressourcenschonung, Abfallvermeidung, dem Artenschutz oder anderen ökologischen Zielen beiträgt. Ob ein Projekt die Voraussetzungen erfüllt, entscheidet ein Gremium der Stadtwerke Velbert.
    3. Die Aktion beginnt am 08.03.2024 und endet am 31.12.2024. Sie gilt für alle Projekte, die in diesem Zeitraum neu eingestellt werden. Bereits laufende Projekte, die sich beim Start der Aktion bereits öffentlich auf der Spendenplattform befinden, sind davon nicht betroffen.
    4. Für Projekte in dem Aktionszeitraum gilt ein Minimalspendenziel von EUR 300,00 auf der Spendenplattform.
Code eingeben und Herzen spenden